Geheimhaltungsverpflichtung

Eine der Dolmetscher-Maximen lautet Verschwiegenheit!

Dolmetscher sind zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen verpflichtet, die im Zusammenhang mit einem Auftrag stehen. Sollte ein Auftraggeber darüber hinaus eine gesonderte schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung wünschen, so wird diese von jedem Dolmetscher selbstverständlich gerne gewährt.